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Beurkundungen und Beglaubigungen

Notar_Siegel

Siegel_Notar, © www.colourbox.com

21.07.2021 - Artikel

Bitte lesen Sie unbedingt das Merkblatt, da es im deutschen Recht grundsätzlich zwei verschiedene Formen der Erstellung öffentlicher Urkunden gibt: Die Form der Unterschriftsbeglaubigung und die Form der notariellen Beurkundung. Bei beiden Formen erfolgt die Unterzeichnung eines Dokuments. Gesetzgeber und Rechtsprechung legen fest, wann welche Form Anwendung findet. Nicht immer können der ausländische Notar oder die ausländische Behörde helfen, wenn es um Eheverträge, Erklärungen in Kindschaftssachen, Testamente, Erbscheinsanträge oder auch Grundstückskaufverträge geht, die in Deutschland benötigt werden. Oft sind dann die deutschen Botschaften und Konsulate die richtigen Ansprechpartner.

Beglaubigungen

Unterschriftsbeglaubigung

Hierfür bringen Sie bitte das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, und Ihren Reisepass oder Personalausweis mit.

Typische Unterschriftsbeglaubigungen sind zum Beispiel:

  • Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
  • Beitrittserklärung/ Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Mit dieser Erklärung bevollmächtigen Sie Ihren Verlobten beim Standesamt in Deutschland Ihre geplante Eheschließung anzumelden. Das notwendige Formular erhalten Sie von dem für Ihre Eheschließung zuständigen Standesamt in Deutschland.)
  • Behördenvollmachten
  • Vollmachtserteilung zur Gründung einer GmbH
  • Genehmigungserklärungen zu in Deutschland abgeschlossenen Kaufverträgen (Bitte bringen Sie für die Genehmigungserklärung zusätzlich zu Ihrem Pass und der Erklärung noch den in Deutschland bereits beurkundeten Kaufvertrag mit. Vollmachten zum Abschluss eines Kaufvertrages bedürfen in bestimmten Einzelfällen der Beurkundung. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die Vollmacht unwiderruflich erteilt wird. Bitte besprechen Sie diese Problematik vorab mit Ihrem Rechtsanwalt oder Notar in Deutschland.)
  • Ausschlagung einer Erbschaft
  • Lebensbescheinigungen; weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

Informationen zu der anfallenden Gebühr finden Sie hier.

Eine Unterschriftsbeglaubigung kann ausschließlich im Konsulat der Deutschen Botschaft Teheran durchgeführt werden. Dieses finden Sie hier: Bukharest Street, 8th Street, No. 7, Arian Building, Teheran, Iran. Unterschriftsbeglaubigungen können nicht bei VisaMetric beantragt oder durchgeführt werden.

Hier können Sie einen Termin zur Unterschriftsbeglaubigung buchen.

Bei folgenden Rechtsgeschäften kann die Unterschrift generell nicht beglaubigt werden:

  • Kontoeröffnung

Aufgrund des Geldwäschegesetzes sind die deutschen Auslandsvertretungen nicht befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören auch Kreditkartenanträge. Unterschriftsbeglaubigungen müssen abgelehnt werden.

Bitte wenden Sie sich wegen Ihres weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt bzw. zur Identitätsprüfung an die deutsche Auslandsvertretung verwiesen hat.

Eine Sonderregelung gilt nur für Sperrkonten „visumspflichtiger“ ausländischer Studierender. Hier können die Auslandsvertretungen weiter Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen vornehmen, wenn die Eröffnung eines Sperrkontos - unter Würdigung der örtlichen Gegebenheiten - die verlässlichste Möglichkeit für den Studierenden ist, seine finanzielle Situation nachzuweisen.

  • Generalvollmacht (Bitte wenden Sie sich an eine Notarin oder einen Notar in Deutschland)
  • Eidesstattliche Versicherungen (Diese müssen beurkundet werden. Bitte beachten Sie hierfür die Informationen im nachfolgenden Abschnitt.)

Beglaubigung von Abschriften oder Ablichtungen (Kopiebeglaubigung)

Die Deutsche Botschaft Teheran kann Ihnen bestätigen, dass eine Kopie mit dem Original identisch ist (Kopiebeglaubigung), wenn Sie das für deutsche Behörden oder den deutschen Rechtsbereich benötigen. Sollte Ihre Unterschrift beglaubigt werden müssen (Unterschriftsbeglaubigung), beachten Sie bitte die obenstehenden Hinweise.

Die Kopie einer nicht beglaubigten Abschrift (einfache Kopie) kann nicht beglaubigt werden. Ist das Original in einer anderen Sprache als Deutsch, Englisch oder Französisch, sollte eine Übersetzung ins Deutsche oder Englische beiliegen.

Die Kopiebeglaubigung bestätigt nicht die Echtheit oder inhaltliche Richtigkeit des Originaldokuments.

Zur Beantragung von Kopiebeglaubigungen ist ein Termin notwendig. Bitte registrieren Sie sich auf unserer Termin-Warteliste „Legalisation und Kopiebeglaubigungen“. Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung per Email. VisaMetric vergibt die Termine in chronologischer Reihenfolge und informiert Sie, sobald Sie an der Reihe sind.
Zu dem erhaltenen Termin geben Sie bitte Ihre Originalunterlagen im Annahmezentrum von VisaMetric (Adresse: Shiraz Building 1st Floor, No 137, Cross 21st Street, Vozara Avenue, 1513933134, Tehran) ab und bezahlen dort die anfallenden Gebühren (s.u.).
Eine Antragsabgabe bei VisaMetric kann ausschließlich im Annahmezentrum Teheran stattfinden, nicht etwa bei VisaMetric-Filialen in der Türkei oder anderen Ländern.

Für die Kopiebeglaubigung fallen folgende Kosten an:

  1. Das Serviceentgelt von VisaMetric: VisaMetric erhebt 8 EUR Servicegebühr pro eingereichtem Dokument, von dem die Kopie beglaubigt werden soll. Sollten mehrere Beglaubigungen desselben Dokuments erforderlich sein, wird das Serviceentgelt nur 1x erhoben.
  2. Die Gebühr der Botschaft

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Gebühren in Euro und in Bar am Tag der Antragstellung bei VisaMetric beglichen werden müssen.

Für in Deutschland Studierende und für Bewerbungen für ein Studium in Deutschland ist bei entsprechendem Nachweis des Studiums bzw. der Bewerbung eine Kopiebeglaubigung zu Studienzwecken für maximal fünf Kopiensätze gebührenfrei. Für die Kopiebeglauigung zu anderen Zwecken gelten die allgemeinen Gebührensätze.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft die Kopien für Sie gegen Gebühr anfertigen wird. Die Abgabe selbst gefertigter Kopien ist nicht möglich.

Beurkundungen

Bei einigen Rechtsgeschäften ist für die Rechtswirksamkeit eine Beurkundung erforderlich (z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Erbscheinsanträge, Generalvollmachten, bestimmte Grundstücksgeschäfte). Wenden Sie sich bitte zur Klärung der Einzelheiten vorab an das Konsulat.

Eine eidesstattliche Versicherung wird z.B. zur Bestätigung des Familienstands des/der iranischen Verlobten benötigt. Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall zwecks Terminvereinbarung vorab Kontakt mit dem Konsulat per Mail auf.


Zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zum Familienstand sind zur Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Gültiger Reisepass der Person, die die eidesstattliche Versicherung abgibt
  • Nachweis des deutschen Standesamts/der deutschen Behörde, dass diese die Vorlage der eidesstattlichen Versicherung anfordert (z.B. E-Mail-Schriftwechsel des Standesamts mit dem deutschen Verlobten, Merkblatt des zuständigen Standesamts)
  • War der/die iranische Verlobte bereits einmal verheiratet: zusätzlich Nachweise über die vorherige Eheschließung und Eheauflösung/ Scheidung
  • Gebühr

Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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