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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

Artikel

Zuständig für die Ausstellung eines deutschen Führungszeugnisses ist das Bundesamt für Justiz. Auf dessen Webseite finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema Führungszeugnis, insbesondere auch zur Verwendung im Ausland und der Einholung eventuell notwendiger Überbeglaubigungen.

Für Inhaber von elektronischen Personalausweisen mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion besteht die Möglichkeit, ein deutsches Führungszeugnis online zu beantragen, wenn Sie über ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweises verfügen.

Sollte diese Möglichkeit für Sie nicht in Betracht kommen, können Sie den Antrag auch analog stellen. Anträge aus dem Ausland müssen mit einer amtlichen Unterschriftsbeglaubigung versehen sein. Die Deutsche Botschaft Teheran kann die Unterschrift unter Ihrem Antrag nach Terminvereinbarung beglaubigen. Bitte nutzen Sie das Antragsformular zur Erstellung eines Führungszeugnisses.

Informationen zu der anfallenden Gebühr finden Sie hier.

Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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