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Passantrag für Erwachsene

Auf dem Foto sind vier deutsche Reisepässe zu sehen. Einer ist aufgeschlagen.

Deutsche Reisepässe, © picture alliance / Arco Images

06.10.2020 - Artikel

Die Deutsche Botschaft Teheran ist nur für Deutsche zuständig, die nachweislich im Iran wohnen. Deutsche, die in Afghanistan wohnen, wenden sich bitte an die Deutsche Botschaft Islamabad; die Deutsche Botschaft Teheran ist für Deutsche in Afghanistan nicht zuständig.

Allgemeine Hinweise

Zur Beantragung von neuen deutschen Reisepässen und Personalausweisen ist ein Termin notwendig.

Achtung: Die Liste der aufgeführten einzureichenden Unterlagen ist nicht abschließend. In Einzelfällen können weitere Nachweise erforderlich sein.

Wie beantrage ich?

  • Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch.
  • Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen.
  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Buchen Sie einen Termin über das Terminvergabesystem der Botschaft.
  • Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit einer einfachen (nicht beglaubigten) Kopie mit. Unvollständige Anträge können nicht entgegengenommen werden; Sie müssen dann einen neuen Termin buchen und erneut mit vollständigen Unterlagen vorsprechen.

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Antragsformular
  • zwei biometrische Passfotos (Hinweise zur Biometriefähigkeit)
  • Gebühr
  • bisheriger Pass und ggf. Personalausweis, aktueller iranischer Reisepass und ggfs. Shenasnameh mit Übersetzung
  • ggf. iranischer Aufenthaltstitel
  • Sie haben bis oder seit der Ausstellung des letzten Reisepasses in Deutschland oder woanders gewohnt? Sie benötigen eine Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Wohnort bzw. einen Nachweis des Wegzugs vom letzten ausländischen Wohnort
  • Nachweis zur Namensführung (falls der aktuelle Name vom Eintrag in der Geburtsurkunde abweicht: Bescheinigung über die Namensführung, Heiratsurkunde)
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit

Wie geht es weiter?

Nach der Prüfung Ihres Antrages beträgt die Herstellungs- und Lieferdauer ca. sechs bis acht Wochen. Bitte stellen Sie Ihren Passantrag ca. drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres alten Passes. Sollten Sie aus zwingenden Gründen (Nachweise erforderlich, z.B. Flugbuchung, ärztliche Bescheinigung) kurzfristig einen Pass benötigen, kann Ihnen ggf. ein zeitlich befristeter vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Nach Eintreffen Ihres Passes werden Sie von uns per E-Mail zwecks Abholung informiert.

Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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