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Passantrag für Minderjährige

Child watches through a airport window

Child at an airport © colourbox.de

Artikel

Allgemeine Hinweise

Die Passbeantragung ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminbuchung möglich.

Neben dem biometrischen Reisepass kann die Botschaft auch vorläufige Reisepässe und Reiseausweise zur Rückkehr im Einzelfall ausstellen. Wir beraten Sie dazu gerne am Schalter, welches das geeignete Dokument in Ihrem Fall ist. Die vorzulegenden Unterlagen sind in allen Fällen dieselben.


Welche Unterlagen brauchen wir?

  • Antragsformular
  • zwei biometrische Passfotos (Hinweise zur Biometriefähigkeit)
  • Gebühr zu zahlen in bar in Euro
  • bisheriger Pass und ggf. Personalausweis, aktueller iranischer Reisepass und ggfs. Shenasnameh mit Übersetzung
  • Hat Ihr Kind bis oder seit der Ausstellung des letzten Reisepasses in Deutschland oder woanders gewohnt? Dann benötigen wir die Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Wohnort, bzw. Nachweis des Wegzugs vom letzten ausländischen Wohnort. Andernfalls fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
  • Geburtsurkunde
  • Reisepässe beider Eltern (bei Doppelstaatern: alle Reisepässe)
  • Nachweis der Namensführung des Kindes:
    - deutsche Geburtsurkunde des Kindes oder
    - deutsche Heiratsurkunde der Eltern, aus der der Ehename hervorgeht oder
    - deutsche Namensbescheinigung des Kindes oder des Ehenamens der Eltern oder
    - deutsche Namensbescheinigung eines Geschwisterkindes, wenn vorhanden

    Haben Sie keines der genannten Dokumente, kann eine Namenserklärung erforderlich sein.

  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes (z.B. Geburtsurkunde bzw. deutsche Personenstandsurkunden der Eltern)

Wer stellt den Antrag für ein Kind?

Alle Sorgeberechtigten müssen einen Passantrag für Minderjährige gemeinsam stellen. Das heißt in aller Regel, beide Elternteile müssen persönlich in der Auslandsvertretung vorsprechen. Das Kind muss ebenfalls persönlich anwesend sein.

Kann ein Elternteil nicht persönlich vorsprechen, muss alternativ eines der folgenden Dokumente vorgelegt werden:

  • Zustimmungserklärung im Original und mit beglaubigter Unterschrift. Akzeptiert werden nur Beglaubigungen von deutschen Stellen (bspw. Botschaften/Konsulate, Notare, Gemeindeverwaltungen); oder
  • gerichtlicher Beschluss mit Nachweis über die Alleinsorge oder über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht; oder
  • Sterbeurkunde des anderen Elternteils

Wie geht es weiter?

Nach der Prüfung Ihres Antrages beträgt die Herstellungs- und Lieferdauer für einen biometrischen Reisepass ca. sechs bis acht Wochen. Bitte stellen Sie Ihren Passantrag ca. drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres alten Passes.

Sollten Sie aus zwingenden und nachgewiesenen Gründen (z.B. Flugbuchung, ärztliche Bescheinigung) kurzfristig einen Pass benötigen, kann Ihnen ggf. ein zeitlich befristeter vorläufiger Reisepass oder ein Reiseausweis zur Rückkehr ausgestellt werden. Beide Dokumente können in der Regel innerhalb weniger Tage ausgehändigt werden.

Sobald Ihr Reisedokument abholbereit ist, informieren wir Sie per E-Mail.

Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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