Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Passantrag für Minderjährige
Child at an airport, © colourbox.de
Die Deutsche Botschaft Teheran ist nur für Deutsche zuständig, die nachweislich im Iran wohnen. Deutsche, die in Afghanistan wohnen, wenden sich bitte an die Deutsche Botschaft Islamabad; die Deutsche Botschaft Teheran ist für Deutsche in Afghanistan nicht zuständig.
Allgemeine Hinweise
Zur Beantragung von neuen deutschen Reisepässen und Personalausweisen ist ein Termin notwendig.
Achtung: Die Liste der aufgeführten einzureichenden Unterlagen ist nicht abschließend. In Einzelfällen können weitere Nachweise erforderlich sein.
Wer stellt den Antrag für ein Kind?
Alle Sorgeberechtigten müssen einen Passantrag für Minderjährige gemeinsam stellen. Das heißt in aller Regel, beide Elternteile müssen persönlich in der Auslandsvertretung vorsprechen.
- Kann ein Elternteil nicht kommen, muss Folgendes vorgelegt werden:
- Zustimmungserklärung im Original und mit beglaubigter Unterschrift. Akzeptiert werden nur Beglaubigungen von deutschen Stellen (bspw. Botschaften/Konsulate, Notare, Gemeindeverwaltungen); oder
- gerichtlicher Beschluss mit Nachweis über die Alleinsorge oder über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht; oder
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils
- Die Kinder müssen ebenfalls zur Passbeantragung mitkommen. Dies gilt auch für Babys. Im eigenen Interesse bereiten Sie daher bitte die Unterlagen sorgfältig vor. Das verkürzt die Dauer Ihrer Vorsprache im Konsulat.
Wie wird der Antrag gestellt?
- Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch.
- Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen.
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Buchen Sie einen Termin über das Terminvergabesystem der Botschaft.
- Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit einer einfachen (nicht beglaubigten) Kopie mit. Unvollständige Anträge können nicht entgegengenommen werden; Sie müssen dann einen neuen Termin buchen und erneut mit vollständigen Unterlagen vorsprechen.
Welche Unterlagen brauchen wir?
- Antragsformular
- zwei biometrische Passfotos (Hinweise zur Biometriefähigkeit)
- Gebühr
- bisheriger Pass und ggf. Personalausweis, aktueller iranischer Reisepass und ggfs. Shenasnameh mit Übersetzung
Ausnahme Neugeborenes: Wenn es sich um den ersten Passantrag für das Kind handelt, benötigen Sie einen anderen Nachweis zur Identität - Hat Ihr Kind bis oder seit der Ausstellung des letzten Reisepasses in Deutschland oder woanders gewohnt? Dann benötigen wir die Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Wohnort, bzw. Nachweis des Wegzugs vom letzten ausländischen Wohnort
- Geburtsurkunde
- Reisepässe beider Eltern (bei Doppelstaatern: alle Reisepässe)
- Iranischer Aufenthaltstitel beider Eltern
- Nachweis der Namensführung des Kindes:
- Deutsche Geburtsurkunde des Kindes oder
- deutsche Heiratsurkunde der Eltern, aus der der Ehename hervorgeht oder
- deutsche Namensbescheinigung des Kindes oder des Ehenamens der Eltern oder
- deutsche Namensbescheinigung eines Geschwisterkindes, wenn vorhanden - Haben Sie keines der unter 9. genannten Dokumente, ist eine Namenserklärung erforderlich.
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes (z.B. Geburtsurkunde bzw. deutsche Personenstandsurkunden der Eltern)
Wie geht es weiter?
Liegen alle Unterlagen vor, nehmen wir bei Kindern ab 6 Jahren die Fingerabdrücke ab. Im Anschluss wird der Antrag von uns geprüft und der Druck des Passes bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben.
Bitte stellen Sie den Passantrag rechtzeitig. Insbesondere, wenn eine Namenserklärung nötig ist, sollten Sie den Termin für Ihr Kind unbedingt bereits einige Monate vor einer geplanten Reise buchen.
Nach Eintreffen des Passes werden Sie von uns per E-Mail informiert.
Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.