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Nationale Visa

Pässe mit verschiedenen Visa

Pässe mit verschiedenen Visa, © Colourbox

14.12.2020 - Artikel

Visa für Aufenthalte von über 90 Tagen

Wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg nach Deutschland zu begleiten! Die Deutsche Botschaft Teheran ist für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Iran haben. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dann im Iran, wenn Sie sich im Iran dauerhaft aufhalten. Die Botschaft ist nicht zuständig für iranische Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Bitte legen Sie in Zweifelsfällen Unterlagen vor, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Iran belegen.

Nachfolgend finden Sie alle Information rund um das Visumverfahren:

Ihr Antrag in 5 Schritten

  1. Stellen Sie mit Hilfe des Visanavigators fest, welches Visum Sie für die Einreise nach Deutschland benötigen.
  2. Suchen Sie sich das Merkblatt zu dem von Ihnen im Visanavigator ermittelten Visumzweck heraus. Bereiten Sie alle Unterlagen für die Antragstellung vor.
  3. Füllen Sie das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache aus.
  4. Vereinbaren Sie einen Termin zur Antragstellung.
  5. Erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin in der Visastelle, um Ihren Antrag zu stellen. Der Antrag muss von Ihnen persönlich gestellt werden. Die Visastelle befindet sich in der Bukharest Street, 8th St, No. 7, Arian Building, Teheran, Iran. Das Annahmezentrum von VISAMETRIC befindet sich im Shirazi Building 1st Floor, No 137, Cross 21st Street, Vozara Avenue, 15139, Tehran.

Ich wurde aufgefordert Originalunterlagen vorzulegen.

Sollte die Einreichung anderer Originalunterlagen notwendig sein, werden wir Sie telefonisch informieren und mit Ihnen ein Vorsprachetermin vereinbaren.

Ich wurde aufgefordert sonstige Unterlagen nachzureichen.

Bitte übersenden Sie die Unterlagen unter Angabe der Barcodenummer mit einem Satz Kopien per Post an die Botschaft oder werfen Sie diese in den Briefkasten der Botschaft ein. Die Barcodenummer finden Sie in der rechten oberen Ecke auf dem Kassenzettel/Abholschein, den Sie bei der Antragstellung erhalten haben. Bitte adressieren Sie den Umschlag wie folgt:

Deutsche Botschaft Teheran
--Visastelle BC [Ihre Barcodenummer] --
Avenue Ferdowsi 320-324
Postfach 11365-179
Teheran
Iran

Ich möchte gerne Unterlagen nachreichen, habe jedoch keine Aufforderung erhalten.

Bitte übersenden Sie unaufgefordert keine Dokumente. Unaufgefordert übersandte Dokumente können nicht zurückgesendet werden. Die Botschaft muss diese leider vernichten.

Nachdem Sie Ihren Antrag bei der Visastelle gestellt haben, hat ein umfangreicher Prüfungsprozess begonnen, in dem sich Ihr Antrag derzeit noch befindet. Bevor die Botschaft ein Visum erteilen kann, muss geprüft werden, ob Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung erfüllen. Für diese Prüfung ist - abhängig vom Reisezweck - eine mehrmonatige Bearbeitungsdauer möglich. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld. Sobald über Ihren Antrag entschieden ist, werden Sie von uns kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen ab. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Warum dauert die Bearbeitung Ihres Antrags so lange? Nachfolgend finden Sie eine Auflistung von häufigen Gründen:

  • Die Botschaft und die beteiligten innerdeutschen Behörden können Ihren Antrag erst bearbeiten, wenn alle Unterlagen vorliegen. Sollten Sie bei Antragstellung nicht alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend um mehrere Wochen.
  • Der Botschaft ist es wichtig, Ihren Antrag sorgfältig zu prüfen, damit Sie bei der Einreise nach Deutschland und bei der Beantragung des Aufenthaltstitels in Deutschland keine Probleme haben. Diese Prüfung und die Entscheidung Ihres Antrags erfolgen auf Grundlage der geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen. Je nachdem wie Ihr Fall gelagert ist, kann eine komplexe rechtliche Prüfung notwendig sein, die relativ viel Zeit in Anspruch nimmt.
  • Sollte das Ergebnis der Prüfung Ihres Antrags sein, dass Sie eine gesetzliche Voraussetzung für die Erteilung des von Ihnen begehrten Visums nicht erfüllen, sodass Ihr Antrag abgelehnt werden müsste, prüft die Botschaft mögliche Ausnahmetatbestände (z.B. vom Erfordernis des Sprachnachweis beim Ehegattennachzug). Ebenfalls prüft die Botschaft je nach Einzelfall weitere Rechtsgrundlagen, nach denen Ihnen ein Visum ausgestellt werden könnte, um Ihrem Einreisebegehren zu entsprechen. Diese weiteren Prüfungen nehmen ebenfalls viel Zeit in Anspruch.
  • Es kann sein, dass Sie eine gesetzliche Voraussetzung für die Erteilung des von Ihnen begehrten Visums nicht erfüllen, sodass Ihr Antrag eigentlich abgelehnt werden müsste. Ist für die Botschaft und die beteiligten innerdeutschen Behörden bereits erkenntlich, dass aber in naher Zukunft alle Voraussetzungen erfüllt sein werden, sodass Ihr Visums dann erteilt werden könnte, wird Ihr Antrag erst einmal zurückgestellt, um ihn nicht ablehnen zu müssen. Sind dann alle Voraussetzungen erfüllt, kann Ihr Antrag erneut geprüft und das Visum erteilt werden.
  • Die Botschaft kann Ihren Antrag in der Regel nicht alleine entscheiden. Bei der Bearbeitung Ihres Antrags sind mehrere innerdeutsche Behörden beteiligt (z.B. die Bundesagentur für Arbeit oder die Ausländerbehörde Ihres beabsichtigten Wohnortes in Deutschland). Die Beteiligung der innerdeutschen Behörden im Visumsverfahren hat für Sie den Vorteil, dass Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland schneller und unproblematischer erteilt werden kann. Dafür führen die beteiligten Behörden in Deutschland eigene, zum Teil aufwendige Prüfungen durch, die Ihre Zeit benötigen.

Abholung

Sie werden von uns abgerufen, wenn über Ihren Antrag entschieden wurde. Ihnen wird telefonisch ein Termin zur Abholung bekanntgegeben. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu diesem Termin.

Abholung durch Bevollmächtigten

Wenn Sie nicht persönlich zur Abholung vorsprechen können oder möchten, können Sie eine Person Ihres Vertrauens für die Abholung bevollmächtigen. Ihr Bevollmächtigter muss zur Passabholung folgende Dokumente vorlegen:

  • Ausgefüllte und von Ihnen eigenhändig unterschriebene Vollmacht für Passabholung (Bitte geben Sie in der Vollmacht Ihr gewünschtes Reisedatum an.)
  • Seinen eigenen Reisepass
  • Ihren gültigen Reisepass
  • Ihren Abholschein/Kassenzettel, den Sie bei der Beantragung Ihres Visums erhalten haben

In Einzelfällen kann Ihre persönliche Vorsprache erforderlich sein. Eine Bevollmächtigung ist dann nicht möglich. In diesem Fall werden Sie rechtzeitig informiert.

Gute Reise! Informationen für Visainhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihnen die Einreise nach Deutschland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzkontrollstellen entsprechende Erkenntnisse ergeben. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen auf die Reise mitnehmen.

Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind und Sie die Erteilung des beantragten Visums weiterhin begehren, können Sie die Visastelle darum bitten, die Entscheidung über Ihren Visumantrag zu überprüfen.

Dieses Verfahren heißt Remonstration. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, gegen die Ablehnung zu klagen und sie somit von einem Gericht überprüfen zu lassen. Remonstration und Klage sind voneinander unabhängig. Wenn Sie sich entscheiden, zunächst zu remonstrieren und die Botschaft bei der ablehnenden Entscheidung bleibt, erhalten Sie einen ausführlich begründeten Remonstrationsbescheid, gegen den Sie ebenfalls Klage erheben können.

Hinweis: Remonstrationen müssen form- und fristgerecht eingereicht werden. Die einzuhaltende Frist steht am Ende des Bescheides. Die Frist beginnt in dem Moment zu laufen, in dem der Bescheid dem Antragsteller bekannt gegeben wird. Remonstrationen müssen in deutscher oder englischer Sprache geschrieben und vom Antragsteller oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben sein. Remonstrationen, die nicht fristgerecht erfolgen oder nicht die unten beschriebene Form einhalten, können nicht bearbeitet werden.

Hier werden Ihnen beide Wege ausführlich beschrieben:

Ich habe eine Frage rund um das Visumverfahren.

  • Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie im Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“. Ihre Frage wird im Portal und in den FAQs nicht beantwortet? Expert*innen stehen via Hotline, Chat oder E-Mail für Sie bereit.
  • Informationen zu den einzelnen Visaarten und den zu erfüllenden Voraussetzungen finden Sie sowohl im Portal „Make it in Germany“ als auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
  • Antworten auf allgemeine Fragen zum Thema „Visum für Deutschland“ finden Sie hier.
  • Informationen zu Ihren ersten Schritten in Deutschland finden Sie hier.

Ich habe eine Frage zur Anerkennung meiner Berufsqualifikation.

  • Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie auf www.anerkennung-in-deutschland.de
  • Informationen zur Anerkennung von Hochschul- und Universitätsabschlüssen finden Sie in der Datenbank ANABIN und bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland finden Sie hier.
  • Zur Beantwortung Ihrer individuellen Fragen stehen Ihnen Expert*innen der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ via Telefon, Chat oder E-Mail zur Verfügung.
  • Eine individuelle Anerkennungsberatung bietet die deutsch-iranische Industrie- und Handelskammer an. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Informationen zu den Voraussetzungen und den Perspektiven mit einem Visum zur Arbeitsaufnahme bei teilweiser Anerkennung der Berufsausbildung finden Sie hier.
  • Wenn Ihre Frage noch nicht beatwortet wurde, können Sie sich auch an Ihre zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland wenden.

Ich habe Fragen zur Einreise als Fachkraft.

  • Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie im Fachkräfteportal der Bundesregierung „Make it in Germany“. Ihre Frage wird im Portal und in den FAQs nicht beantwortet? Expert*innen stehen via Hotline, Chat oder E-Mail für Sie bereit.
  • Informationen zu den Voraussetzungen und den Perspektiven der verschiedenen Visaarten zur Arbeitsaufnahme in Deutschland finden Sie im Fachkräfteportal der Bundesregierung „Make it in Germany“ und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie hier.

Ich habe Fragen zur Einreise zu Studien- oder Forschungszwecken.

Ich habe eine Frage zur Einreise zum Zweck der Familienzusammenführung.

  • Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie im Fachkräfteportal der Bundesregierung „Make it in Germany“. Ihre Frage wird im Portal und in den FAQs nicht beantwortet? Expert*innen stehen via Hotline, Chat oder E-Mail für Sie bereit.
  • Informationen zu den Voraussetzungen und den Perspektiven der verschiedenen Visaarten zur Familienzusammenführung in Deutschland finden Sie im Portal „Make it in Germany“ und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
  • Informationen zum Themenbereich „Deutsch lernen“ finden Sie hier.
  • Wenn Ihre Frage noch nicht beatwortet wurde, können Sie sich auch an Ihre zuständige Ausländerbehörde in Deutschland wenden.

Ich habe eine Frage, die durch die oben genannten Informationsangebote nicht beantwortet werden konnte.

Häufig gestellte Fragen beantwortet die Visastelle in diesen FAQs. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch, bevor Sie uns kontaktieren.

Die Visastelle ist darüber hinaus über das Kontaktformular zu erreichen.

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