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Schengen-Merkblatt für Medizinische Behandlung
1) Allgemeine Unterlagen
· biometrisches Passfoto
o in Farbe mit weißem Hintergrund
o Größe: 35x45mm
o nicht älter als 6 Monate
o bitte beachten Sie die Fotomustertafel
· ausgefülltes und vom Antragsteller (oder den sorgeberechtigten Personen) eigenhändig unterschriebenes Antragsformular VIDEX einschließlich Belehrung gem. §54 AufenthG (Bitte nutzen Sie das elektronische Antragsformular)
· gültiger Reisepass
o gültig bis mind. 3 Monate nach geplanter Rückreise
o der Pass muss unterschrieben sein
· eine Kopie der zweiten und dritten Passseite im DIN A4 - Format
· Nachweis über gültigen Reisekrankenversicherungsschutz
o Mindestdeckungssumme 30.000 EUR
o Gültig für alle Schengen Staaten und die gesamte Dauer des Aufenthalts
o Eine Liste der anerkannten Versicherungsunternehmen finden Sie hier.
· Kopie von allen Visa des Antragstellers der letzten fünf Jahre mit Ein- und Ausreisestempeln.
· Flugreservierung für Hin- und Rückflug
· Unterkunftsnachweis für die Dauer des Aufenthalts (falls die Behandlung nicht stationär erfolgt) ggf. auch für die Begleitperson
o Privatunterkunft beim Gastgeber mit vollständiger Adresse in Deutschland (Name, Straße, Ort, Postleitzahl, Kontaktinformationen oder
o bestehende Unterkunftsreservierung (Hotel, Airbnb, Ferienhaus etc.) mit vollständiger Adresse in Deutschland
2) Nachweise zur Finanzierung der Reise
· Kontoauszüge in lateinischer Schrift mit arabischen Zahlen einer Bank in Iran für die letzten drei Monate (im Original mit Stempel der Bank) oder
· Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG der einladenden Person, ausgestellt von der Ausländerbehörde am Wohnort in Deutschland (im Original) oder
· Notariell beglaubigte Kostenübernahme durch einen Sponsor oder
· Nachweis über die Förderung aus deutschen öffentlichen Mitteln
3) Nachweise zur finanziellen/wirtschaftliche Verwurzelung
· Kontoauszüge in lateinischer Schrift mit arabischen Zahlen einer Bank in Iran der letzten drei Monate
· Angestellte:
o Beschäftigungsbescheinigung oder letzter Arbeitsvertrag
o Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
o Bescheinigung über die Mitgliedschaft in Tamin-e Ejtemaei (nationales Sozialversicherungssystem)
· Selbstständige:
o Nachweis der Eintragung ins Handelsregister (z. B. Gewerbeschein oder Bescheinigung der Handelsorganisation)
o Bescheinigung über die Mitgliedschaft in Tamin-e Ejtemaei (nationales Sozialversicherungssystem)
o Für Freiberufler (z. B. Ärzte, Chirurgen, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten, Künstler): Bescheinigung des Berufsverbands
· Direktoren oder Aktionäre iranischer Unternehmen:
o ein von einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnetes Einführungsschreiben zur Bestätigung des Amts und der Position des Antragstellers
o Nachweis über die Existenz des Unternehmens in Iran durch eine Firmengazette und eine Sozialversicherungsliste der angestellten Mitarbeiter
· Rentner und Pensionäre:
o Nachweis des Bezugs einer Rente oder Pension;
· Schüler/Studenten oder Minderjährige:
o Nachweis des sozialen oder Beschäftigungsstatus der Eltern
o Schulbescheinigung oder Studentenausweis
o Unterrichtsbefreiung einreichen, wenn Reisezeitraum außerhalb der Schulferien ist
· Erwerbslose:
o Nachweis eines adäquaten sozioökonomischen Status (z. B. Einkommensnachweise des Ehepartners oder der Kinder)
· Nachweis von Immobilieneigentum in Iran in Form von Grundbucheinträgen, falls zutreffend
4) Nachweise zur familiären Verwurzelung
· Shenasnameh (Ausweisdokument mit Familienstandsnachweis)
5) Nachweise zum Reisezweck:
· Bestätigung über die Erkrankung (Diagnose) und Behandlungsbedürftigkeit durch einen Arzt im Iran
· Nachweise zu vorherigen Behandlungen
· Bestätigung des behandelnden deutschen Krankenhauses (die den Behandlungszeitraum und die medizinische Maßnahme sowie Kostenvoranschlag über die zu erwartende Behandlung nennt)
· Nachweis der bereits erfolgten vollständigen Bezahlung der Behandlungskosten (z.B. durch einen Überweisungsbeleg) und durch eine Bestätigung des behandelnden deutschen Krankenhauses
o Ggf. Aufzählung der zu erwartenden Kosten für mögliche Nachbehandlungen (z.B. Reha)
· Falls die zu behandelnde Person eine Begleitperson benötigt, muss eine Bescheinigung des behandelnden deutschen Krankenhauses vorgelegt werden, in der die Begleitung namentlich und die Notwendigkeit der Begleitung erwähnt sind