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Beurkundungen und Beglaubigungen

Notar_Siegel

Siegel_Notar, © www.colourbox.com

Artikel

Bitte lesen Sie unbedingt das Merkblatt, da es im deutschen Recht grundsätzlich zwei verschiedene Formen der Erstellung öffentlicher Urkunden gibt: Die Form der Unterschriftsbeglaubigung und die Form der notariellen Beurkundung. Bei beiden Formen erfolgt die Unterzeichnung eines Dokuments. Gesetzgeber und Rechtsprechung legen fest, wann welche Form Anwendung findet. Nicht immer können der ausländische Notar oder die ausländische Behörde helfen, wenn es um Eheverträge, Erklärungen in Kindschaftssachen, Testamente, Erbscheinsanträge oder auch Grundstückskaufverträge geht, die in Deutschland benötigt werden. Oft sind dann die deutschen Botschaften und Konsulate die richtigen Ansprechpartner.

Beglaubigungen

Beglaubigung von Abschriften oder Ablichtungen (Kopiebeglaubigung)

Kopiebeglaubigungen müssen über den externen Dienstleister beantragt werden, mehr Informationen finden Sie hier.

Unterschriftsbeglaubigung

Hierfür bringen Sie bitte das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, und Ihren Reisepass oder Personalausweis mit.

Typische Unterschriftsbeglaubigungen sind zum Beispiel:

  • Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
  • Beitrittserklärung/ Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Mit dieser Erklärung bevollmächtigen Sie Ihren Verlobten beim Standesamt in Deutschland Ihre geplante Eheschließung anzumelden. Das notwendige Formular erhalten Sie von dem für Ihre Eheschließung zuständigen Standesamt in Deutschland.)
  • Behördenvollmachten
  • Vollmachtserteilung zur Gründung einer GmbH
  • Genehmigungserklärungen zu in Deutschland abgeschlossenen Kaufverträgen (Bitte bringen Sie für die Genehmigungserklärung zusätzlich zu Ihrem Pass und der Erklärung noch den in Deutschland bereits beurkundeten Kaufvertrag mit. Vollmachten zum Abschluss eines Kaufvertrages bedürfen in bestimmten Einzelfällen der Beurkundung. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die Vollmacht unwiderruflich erteilt wird. Bitte besprechen Sie diese Problematik vorab mit Ihrem Rechtsanwalt oder Notar in Deutschland.)
  • Ausschlagung einer Erbschaft
  • Lebensbescheinigungen; weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

Informationen zu der anfallenden Gebühr finden Sie hier.

Eine Unterschriftsbeglaubigung kann ausschließlich im Konsulat der Deutschen Botschaft Teheran durchgeführt werden. Dieses finden Sie hier: Bukharest Street, 8th Street, No. 7, Arian Building, Teheran, Iran. Unterschriftsbeglaubigungen können nicht bei VisaMetric beantragt oder durchgeführt werden.

Hier können Sie einen Termin zur Unterschriftsbeglaubigung buchen.

Bei folgenden Rechtsgeschäften kann die Unterschrift generell nicht beglaubigt werden:

  • Kontoeröffnung

Aufgrund des Geldwäschegesetzes sind die deutschen Auslandsvertretungen nicht befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören auch Kreditkartenanträge. Unterschriftsbeglaubigungen müssen abgelehnt werden.

Bitte wenden Sie sich wegen Ihres weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt bzw. zur Identitätsprüfung an die deutsche Auslandsvertretung verwiesen hat.

Eine Sonderregelung gilt nur für Sperrkonten „visumspflichtiger“ ausländischer Studierender. Hier können die Auslandsvertretungen weiter Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen vornehmen, wenn die Eröffnung eines Sperrkontos - unter Würdigung der örtlichen Gegebenheiten - die verlässlichste Möglichkeit für den Studierenden ist, seine finanzielle Situation nachzuweisen.

  • Generalvollmacht (Bitte wenden Sie sich an eine Notarin oder einen Notar in Deutschland)
  • Eidesstattliche Versicherungen (Diese müssen beurkundet werden. Bitte beachten Sie hierfür die Informationen im nachfolgenden Abschnitt.)

Beurkundungen

Bei einigen Rechtsgeschäften ist für die Rechtswirksamkeit eine Beurkundung erforderlich (z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Erbscheinsanträge, Generalvollmachten, bestimmte Grundstücksgeschäfte). Wenden Sie sich bitte zur Klärung der Einzelheiten vorab an das Konsulat.

Eine eidesstattliche Versicherung wird z.B. zur Bestätigung des Familienstands des/der iranischen Verlobten benötigt. Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall zwecks Terminvereinbarung vorab Kontakt mit dem Konsulat per Mail auf.
Zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zum Familienstand sind zur Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Gültiger Reisepass der Person, die die eidesstattliche Versicherung abgibt
  • Nachweis des deutschen Standesamts/der deutschen Behörde, dass diese die Vorlage der eidesstattlichen Versicherung anfordert (z.B. E-Mail-Schriftwechsel des Standesamts mit dem deutschen Verlobten, Merkblatt des zuständigen Standesamts)
  • War der/die iranische Verlobte bereits einmal verheiratet: zusätzlich Nachweise über die vorherige Eheschließung und Eheauflösung/ Scheidung
  • Gebühr

Online-Verfahren der Notariate in Deutschland im Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts besteht außerdem die Möglichkeit, direkt bei einem deutschen Notariat im Wege eines Online-Verfahrens Beurkundungen und Beglaubigungen auch aus dem Ausland durchzuführen.

Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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