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Schengen-Visa

Schengen Visum

Schengen Visum, © colourbox

09.10.2020 - Artikel

Visa für Aufenthalte von unter 90 Tagen

Wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg nach Deutschland zu begleiten! Die Deutsche Botschaft Teheran ist für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn

  • Ihr alleiniges Reiseziel Deutschland ist.
  • bei mehreren Reisezielen im Schengen-Raum Ihr Hauptreiseziel Deutschland ist. Bei der Beurteilung der Frage, wo das Hauptreiseziel liegt, werden Ihr Reisezweck und die Aufenthaltsdauer im jeweiligen Mitgliedstaat als Entscheidungskriterium herangezogen.
  • kein Hauptreiseziel bestimmt werden kann und Ihre erste Einreise in den Schengen-Raum über eine deutsche Außengrenze erfolgt.

Nachfolgend finden Sie alle Information rund um das Visumverfahren:

Ihr Antrag in 3 Schritten

  1. Füllen Sie das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache aus.
  2. Suchen Sie sich das Merkblatt zu Ihrem Reisezweck heraus. Bereiten Sie alle Unterlagen für die Antragstellung vor.
  3. Vereinbaren Sie einen Termin zur Antragstellung. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin bei VISAMETRIC, um Ihren Antrag zu stellen. Der Antrag muss von Ihnen persönlich gestellt werden.

Ich wurde aufgefordert Originalunterlagen vorzulegen.

Sollte die Einreichung anderer Originalunterlagen notwendig sein, werden wir Sie telefonisch informieren und mit Ihnen ein Vorsprachetermin vereinbaren.

Ich wurde aufgefordert sonstige Unterlagen nachzureichen.

Bitte übersenden Sie die Unterlagen unter Angabe der Barcodenummer mit einem Satz Kopien per Post an die Botschaft oder werfen Sie diese in den Briefkasten der Botschaft ein. Die sechsstellige Barcodenummer finden Sie in der rechten oberen Ecke auf dem Kassenzettel/Abholschein, den Sie bei der Antragstellung erhalten haben. Bitte adressieren Sie den Umschlag wie folgt:

Deutsche Botschaft Teheran
--Visastelle BC [Ihre Barcodenummer] --
Avenue Ferdowsi 320-324
Postfach 11365-179
Teheran
Iran

Ich möchte gerne Unterlagen nachreichen, habe jedoch keine Aufforderung erhalten.

Bitte übersenden Sie unaufgefordert keine Dokumente. Unaufgefordert übersandte Dokumente können nicht zurückgesendet werden. Die Botschaft muss diese leider vernichten.

Die Botschaft prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. In der Regel dauert das drei Wochen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Abholung

Sobald unsere Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie Ihren Pass über unseren externen Dienstleister VISAMETRIC zurück.

Abholung durch Bevollmächtigten

Wenn Sie nicht persönlich zur Abholung vorsprechen können oder möchten, können Sie eine Person Ihres Vertrauens für die Abholung bevollmächtigen. Ihr Bevollmächtigter muss zur Passabholung folgende Dokumente vorlegen:

  • Ausgefüllte und von Ihnen eigenhändig unterschriebene Vollmacht für Passabholung
  • Seinen eigenen Reisepass
  • Ihren gültigen Reisepass
  • Ihren Abholschein/Kassenzettel, den Sie bei der Beantragung Ihres Visums erhalten haben

In Einzelfällen kann Ihre persönliche Vorsprache erforderlich sein. Eine Bevollmächtigung ist dann nicht möglich. In diesem Fall werden Sie rechtzeitig informiert.

Gute Reise! Informationen für Visainhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.)

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie hier. Sie können jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind und Sie die Erteilung des beantragten Visums weiterhin begehren, können Sie die Visastelle darum bitten, die Entscheidung über Ihren Visumantrag zu überprüfen.

Dieses Verfahren heißt Remonstration. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, gegen die Ablehnung zu klagen und sie somit von einem Gericht überprüfen zu lassen. Remonstration und Klage sind voneinander unabhängig. Wenn Sie sich entscheiden, zunächst zu remonstrieren und die Botschaft bei der ablehnenden Entscheidung bleibt, erhalten Sie einen ausführlich begründeten Remonstrationsbescheid, gegen den Sie ebenfalls Klage erheben können.

Hinweis: Remonstrationen müssen form- und fristgerecht eingereicht werden. Die einzuhaltende Frist steht am Ende des Bescheides. Die Frist beginnt in dem Moment zu laufen, in dem der Bescheid dem Antragsteller bekannt gegeben wird. Remonstrationen müssen in deutscher oder englischer Sprache geschrieben und vom Antragsteller oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben sein. Remonstrationen, die nicht fristgerecht erfolgen oder nicht die unten beschriebene Form einhalten, können nicht bearbeitet werden.

Hier werden Ihnen beide Wege ausführlich beschrieben:

Bei eingehenden Remonstrationen kommt es derzeit zu erheblich verlängerten Bearbeitungszeiten. Aktuell ist nicht absehbar, bis wann dieser Zustand anhalten wird. Dies betrifft auch Sachstandsanfragen zu Remonstrationsverfahren. Anstelle der Einlegung von Rechtsbehelfen besteht immer auch die Möglichkeit einen neuen Visumantrag zu stellen. ​​​​​​​

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VISAMETRIC oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen.

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d. h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

FAQs

Sie haben eine Frage zur Terminvereinbarung, Antragstellung oder Ablehnung Ihres Antrags? Antworten zur Fragen rund um das Visumverfahren finden Sie in unseren FAQs.

Die Visastelle ist darüber hinaus per Kontaktformular in deutscher und englischer Sprache zu erreichen. E-Mails, die auf Persisch verfasst werden, können leider nicht beantwortet werden. Anfragen, deren Beantwortung sich aus den Inhalten dieser Webseite ergibt, können aufgrund des hohen Aufkommens können ebenfalls nicht beantwortet werden.


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