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Visum zu Forschungszwecken
Voraussetzungen:
Sie können ein Visum zu Forschungszwecken beantragen, wenn Sie einen Vertrag mit einer Universität oder Forschungseinrichtung abgeschlossen haben. Wenn Sie die Voraussetzung für die Blaue Karte EU erfüllen, können Sie zwischen dieser und dem Aufenthaltstitel für Forscher wählen.
Sofern Ihr Lebensunterhalt nicht durch ein Forschungsstipendium, eine Verpflichtungserklärung einer Privatperson oder Gehalt gesichert wird, müssen Sie bei Antragstellung den Nachweis erbringen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für das erste Jahr Ihres Aufenthaltes verfügen. Für das Jahr 2026 beträgt diese Summe 13.092 Euro
Einzureichende Unterlagen:
Bitte reichen Sie alle Dokumente im Original mit jeweils einer Kopie sowie in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung (vom iranischen Außenministerium vorbeglaubigt) ein. Bitte legen Sie die Unterlagen bei Ihrem Termin sortiert in der hier angegebenen Reihenfolge vor.
- biometrisches Passfoto
- in Farbe mit weißem Hintergrund, Größe: 35x45mm, nicht älter als 6 Monate
- Ausdruck des Antragsformulars von VIDEX einschließlich Belehrung gem. §54 AufenthG, eigenhändig unterschrieben
- gültiger Reisepass, unterschrieben vom/n PassinhaberIn
- Kopie der zweiten und dritten Passseite in DIN A4 - Format
- nur für afghanische Staatsangehörige: Tazkira, auf dessen Grundlage der Reisepass ausgestellt ist. Papiertazkiras müssen vom afghanischen Außenministerium vorbeglaubigt sein und zusammen mit der englischen Variante der Tazkira vorgelegt werden.
- Einladungsschreiben der Forschungseinrichtung - mit Angaben zu der vorgesehenen Dauer Ihres Aufenthalts, der Finanzierung und Ihrem beabsichtigten Forschungsvorhaben
- Aufnahmevereinbarung gem. §18d AufenthG - Die Aufnahmevereinbarung muss die in §38f AufenthV vorgeschriebenen Angaben enthalten. Ein Muster stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hier zur Verfügung.
- Finanzierungsnachweis in Form von:
- förmliche Verpflichtungserklärung gem. §66-68 Aufenthaltsgesetz einer Person mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland für die gesamte Aufenthaltsdauer ODER
- Arbeitsvertrag und „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ ODER
- Sperrkonto bei einem deutschen Geldinstitut für das erste Jahr Ihres Aufenthaltes ODER
- Unterschriebene Sperrkontoerklärung und Nachweis über vorhandenes Guthaben für das erste Jahr Ihres Aufenthaltes in Form eines von der Bank bestätigten Kontoauszuges
- Nachweis über bestehende Deutsch- oder Englischkenntnisse
- Bestätigung des Arbeitgebers über ausreichende Sprachkenntnisse (gegebenenfalls Sprachzertifikate vorlegen)
- ggf. Darlegung durch den Arbeitgeber/die Forschungseinrichtung, wie eine erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens ohne Fremdsprachkenntnisse erfolgen soll
- Hochschulabschluss inkl. Notenübersicht (Original und Kopie sowie deutsche Übersetzung mit Vorbeglaubigung durch das iranische Außenministerium)
- schriftl. Beschreibung Ihres Forschungsvorhabens
- Lebenslauf
- lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit
- Nachweis über berufliche Tätigkeiten und bisherigen Werdegang
- Gehaltsnachweise, Sozialversicherungsnachweise
- Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz (Incoming-Versicherung, die bei Wohnsitznahme in Dtl. nicht erlischt; Gültigkeit ab Einreise, vsl. 2 Monate nach Beantragung des Visums)
- Visumgebühr in Höhe von 75 €, zu zahlen in Euro in bar