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Fristwahrende Antragstellung

28.04.2026 - Artikel

Die fristwahrende Antragstellung ist notwendig, wenn der Anspruch auf Erhalt eines Visums davon abhängt, dass der Antrag vor Erreichen einer gewissen Frist gestellt wird und Sie gleichzeitig aufgrund langer Wartezeiten auf einen Vorsprachetermin keine Möglichkeit haben, im Rahmen der Frist persönlich bei der Botschaft vorzusprechen, um Ihren Antrag zu stellen.

In erster Linie betrifft dies minderjährige Kinder, die den Nachzug zu ihren Eltern begehren oder

Eltern, die zu minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlingen nachziehen.

Wenn eine Frist oder Altersgrenze naht, die Sie oder Ihr minderjähriges Kind einhalten müssen, und noch kein Vorsprachetermin bei der Botschaft vergeben wurde, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Schreiben Sie einen Antrag des Kindes oder der nachziehenden Familienangehörigen auf Familiennachzug.

    Der Antrag muss keine besondere Form haben, aber er muss folgendes beinhalten:

    - Personendaten des antragstellenden Kindes / der antragstellenden Angehörigen (Name, Vorname, Geburtsdatum)

    - Personendaten der Referenzperson, zu der der Nachzug erfolgen soll

    - Antragsbegehren (Erhalt des Visums) und Antragsgrund (also Familiennachzug zum Kind/Vater/Mutter/Ehepartner)

  2. Unterzeichnen Sie den Antrag handschriftlich. Volljährige Antragsteller müssen den Antrag selbst unterschreiben. Anträge von Kindern sollten im besten Fall von beiden Eltern unterschrieben sein.
  3. Senden Sie einen Scan dieses Antrags per E-Mail an visainfo@tehe.diplo.de mit dem Betreff „fristwahrende Antragstellung“.
  4. Sie erhalten sodann eine Eingangsbestätigung des Antrags per E-Mail.
  5. Bewahren Sie Ihren Antrag, Ihre E-Mail und die Eingangsbestätigung sorgfältig auf.
  6. Sobald Ihnen oder Ihrem Kind ein Vorsprachetermin zugewiesen wurde, muss ein Ausdruck des formlosen Antrags, der E-Mail, die an die Botschaft versendet wurde, sowie der Eingangsbestätigung durch die Botschaft unbedingt zusammen mit allen anderen Unterlagen vorgelegt werden.
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