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Einzureichende Unterlagen

25.03.2021 - Artikel

Einleitende Hinweise

Die Merkblätter enthalten alle in der Regel benötigten Dokumente für die Bearbeitung und Prüfung Ihres Antrags. Da die Merkblätter nicht alle Fallkonstellationen abdecken können, werden im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt. Sollten weitere Unterlagen zur Prüfung Ihres Antrags benötigt werden, wird die Visastelle auf Sie zu kommen und Sie werden eine Möglichkeit erhalten, die zusätzlich benötigten Unterlagen einzureichen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Bitte sortieren Sie alle Antragsunterlagen in der im Merkblatt angegebenen Reihenfolge.
  • Bitte reichen Sie alle Kopien in DIN A4-Format ein. Dies gilt auch dann, wenn das Original ein anderes Format besitzt.
  • Die Vorlage von ge- bzw. verfälschten Dokumenten führt stets zur Ablehnung Ihres Visumantrags und wird von der Botschaft im Rahmen der in Deutschland bestehenden gesetzlichen Vorgaben rechtlich geahndet. Auch wenn Sie Dritte bei der Antragstellung unterstützen, sind Sie als Antragsteller für die Richtigkeit der in Ihrem Visumantrag übermittelten Angaben sowie für die Echtheit und den Inhalt der eingereichten Dokumente verantwortlich.
  • Bitte beachten Sie ferner, dass ab Januar 2024 neue Gehaltsgrenzen bei der Einreise für Fachkräfte und neue Wertgrenzen bei der Lebensunterhaltssicherung gelten.
  • Bitte beachten Sie, dass abweichend von der Darstellung in den Merkblätter, ab dem 18. April 2021 eine Legalisation am Tag der Antragstellung in der Visastelle nicht mehr möglich ist. Bitte reichen Sie Ihre Legalisationsanträge rechtzeitig vorher beim externen Dienstleister VISAMETRIC ein und bringen Sie Ihre legalisierten Urkunden zur Visumsbeantragung mit. Weitere Informationen zum Legalisationsverfahren finden Sie Legalisation von Urkunden.

Merkblätter

Bitte suchen Sie sich hier das Merkblatt zu dem von Ihnen im Visa-Navigator ermittelten Visumzweck heraus und bereiten Sie alle Unterlagen für Ihre Antragstellung vor.

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