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Nationale Visa
Visa für Aufenthalte von über 90 Tagen
Wenn Sie gewöhnlichen Aufenthalt in Iran haben und einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Deutschland beabsichtigen, müssen Sie das erforderliche Visum bei der Deutschen Botschaft in Teheran beantragen.
Nachfolgend erläutern wir Ihnen den Ablauf des Verfahrens.
Wahl des korrekten Visums
Bevor Sie einen Antrag stellen können, klären Sie, welches Visum Sie beantragen müssen. Der Visanavigator kann Ihnen dabei helfen.
Vorbereitung der Unterlagen
Sobald Sie wissen, welches Visum Sie benötigen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor:
Anerkennung der Qualifikation von Ärzten
Für die Beantragungen der folgenden Visa wird derzeit eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG benötigt, damit ein Visumantrag gestellt werden kann:
Arbeitsaufnahme für Fachkräfte
Anerkennung der Berufsausbildung mit gleichzeitiger Arbeitsaufnahme (z.B. für Pflegekräfte)
Visum zur Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt
Nachzug zum deutschen Ehepartner
Nachzug zum minderjährigen deutschen Kind
Nachzug zum ausländischen Ehepartner
Nachzug zum minderjährigen ausländischen Kind
Nachzug eines minderjährigen Kindes zum Elternteil
Registrierung auf einer Warteliste
Jeder Antragsteller einschließlich minderjähriger Kinder muss bei der Botschaft oder dem externen Dienstleister persönlich vorsprechen und seine biometrischen Daten und antragsbegründenden Unterlagen abgeben. Erst nach erfolgter Vorsprache beginnt die Bearbeitung des Visumantrags.
Angesichts der hohen Nachfrage nach Vorspracheterminen erfolgt die Terminierung anhand von Wartelisten.
Registrieren Sie sich unbedingt auf der Warteliste, die Ihrem Einreisezweck entspricht. Wenn Sie sich auf einer falschen Warteliste registrieren, können Ihre Unterlagen zum vereinbarten Termin nicht angenommen werden.
Die Wartelisten werden gemäß chronologischer Reihenfolge abgearbeitet.
Sobald Sie für die Vergabe eines Vorsprachetermins an der Reihe sind, werden Sie von der Botschaft oder dem externen Dienstleister kontaktiert. Stellen Sie daher unbedingt sicher, dass Sie durchgehend unter der bei Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse erreichbar sind.
Antragsteller mit der Staatsangehörigkeit von Iran oder eines anderen Staates (ausgenommen Afghanistan), die gewöhnlichen Aufenthalt in Iran haben und die ein Visum zum Zweck des Familiennachzugs oder der zum Zweck der Eheschließung in Deutschland beantragen möchten, registrieren sich im Terminvergabesystem der Botschaft
Ein gewöhnlicher Aufenthalt ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn sich eine Person am Tag der Antragstellung bereits seit mindestens sechs Monaten in Iran aufgehalten hat.
Die Warteliste der Botschaft wird in chronologischer Reihenfolge abgearbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem oben angegebenen Link.
Antragsteller mit der Staatsangehörigkeit von Afghanistan, die ein Visum zum Zweck der Familienzusammenführung oder zum Zweck der Eheschließung in Deutschland beantragen möchten, registrieren sich im Terminvergabesystem der deutschen Botschaft Kabul
Dies gilt auch für afghanische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran.
Derzeit ist bei Registrierung auf der Warteliste der Botschaft Kabul als Antragsort nur die Auswahl Islamabad möglich. Zukünftig wird die Registrierung auch wieder mit Antragsort Teheran möglich sein.
Registrierungen von afghanischen Antragstellern auf der Warteliste der deutschen Botschaft Teheran, die bis zum 18.06.2025 getätigt worden sind, werden weiterhin berücksichtigt.
Die Terminvergabe erfolgt über den externen Dienstleister der Botschaft TLScontact
Derzeit werden Vorsprachetermine nur an folgende Antragsteller vergeben:
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Personen, die zum Zweck der Erwerbstätigkeit einreisen möchten und bereits über eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde oder Bundesagentur für Arbeit verfügen.
Familienangehörige (Ehepartner und minderjährige Kinder) dieser Personengruppe können ihre Anträge ohne gesonderten Termin bei TLScontact nur dann einreichen, wenn der Hauptantragsteller über eine Vorabzustimmung nach §81a AufenthG verfügt oder einen Antrag auf Erhalt einer Blauen Karte stellen möchte.
Wenn der Hauptantragsteller lediglich über eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit verfügt, ist die gemeinsame Antragstellung nicht möglich. Familienangehörige müssen in solchen Fällen eine eigene Terminregistrierung auf der Warteliste der Botschaft zum Zwecke der Familienzusammenführung vornehmen.
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Forscher
Familienangehörige (Ehepartner und minderjährige Kinder) dieser Personengruppe können ihre Anträge ohne gesonderten Termin bei TLScontact einreichen.
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Ärzte im Anerkennungsverfahren (gem. § 16 d AufenthG).
Familienangehörige (Ehepartner und minderjährige Kinder) dieser Personengruppe müssen eine eigene Terminregistrierung auf Warteliste der Botschaft zum Zwecke der Familienzusammenführung vornehmen.
Die Terminvergabe erfolgt über den externen Dienstleister der Botschaft TLScontact
Derzeit werden Vorsprachetermine nur an Antragsteller vergeben, die über eine unbedingte Zulassung zu einem Master- oder Promotionsstudiengang verfügen.
Familienangehörige (Ehepartner und minderjährige Kinder) dieser Personengruppe müssen eine eigene Terminregistrierung auf Warteliste der Botschaft zum Zwecke der Familienzusammenführung vornehmen.
Wenn Sie ein Visum zur Wiedereinreise benötigen, registrieren Sie sich bitte zunächst auf unserer Warteliste.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie innerhalb von 30 Minuten eine Bestätigungsmail mit Ihrer Referenznummer. Zwei Wochen vor dem eigentlichen Termin erhalten Sie eine Terminmail mit Datum und Uhrzeit Ihres Termins. Die Vergabe der Termine erfolgt strikt nach zeitlichem Eingang.
In Ihrer Bestätigungs-Mail mit Angaben zu Ihrem Termin finden Sie einen Link, mit dem Sie Ihren Termin stornieren oder bestätigen können. Falls Sie den Termin wahrnehmen wollen, bitten wir Sie, dies über den Link innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Mail zu bestätigen. Anderenfalls erhalten Sie am Tag des angegebenen Termins keinen Einlass zur Visastelle.
Wir bitten Sie zudem nachdrücklich, den Termin zu stornieren, falls Sie kein Interesse mehr an dem Termin bzw. Visum haben oder anderweitig an diesem Datum verhindert sind.
Antragstellung und persönliche Vorsprache
Den Antrag auf Erhalt des Visums stellen Sie in der Regel bei dem persönlichen Vorsprachetermin, der Ihnen nach Registrierung auf der Warteliste vergeben wird.
Im Bereich des Familiennachzugs kann es zur Wahrung von Fristen nötig sein, den Antrag bereits vor persönlicher Vorsprache formlos zu stellen. Informationen, wann dies erforderlich sein kann und wie Sie in einem solchen Fall verfahren müssen, finden Sie hier
Im Rahmen der persönlichen Vorsprache geben Sie Ihre biometrischen Daten ab, legen Ihre antragsbegründenden Unterlagen vor und entrichten die Visumgebühr.
Sie erhalten sodann eine Quittung mit Angabe Ihrer Bearbeitungsnummer.
Antragsbearbeitung
Die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt nach erfolgter persönlicher Vorsprache, Abgabe der biometrischen Daten und Vorlage der antragsbegründenen Unterlagen.
Anträge im Bereich der Familienzusammenführung werden durch die Visastelle der Botschaft Teheran bearbeitet.
Anträge im Bereich des Studiums und der Fachkräftezuwanderung werden durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) bearbeitet.
Nach erfolgter Vorsprache prüfen die Botschaft bzw. das BfAA das Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen und beteiligen, wo nötig, inländische Behörden (Bundesagentur für Arbeit oder Ausländerbehörde).
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Aufenthaltszweck, der Vollständigkeit der Unterlagen, sowie den Rückmeldungen der inländischen Behörden.
Nachforderung und Nachreichung von Unterlagen
Stellt die Botschaft oder das BfAA während der Bearbeitung Ihres Antrags fest, dass Ihre Unterlagen unvollständig sind oder dass in Ihrem Einzelfall zusätzliche Unterlagen notwendig sind, werden Sie aufgefordert, ergänzende Dokumente vorzulegen.
In welcher Form und auf welchem Weg die Dokumente vorzulegen sind, hängt vom Einzelfall ab. Sie erhalten detaillierte Instruktionen hierzu zusammen mit der Aufforderung.
Stellen Sie aus diesem Grund sicher, dass Sie auch während des Bearbeitungsverfahrens über die bei Antragstellung angegebenen Kontakdaten erreichbar sind.
Wenn Sie selbst nach erfolgter persönlicher Vorsprache ergänzende Unterlagen vorlegen wollen, weil sich Ihre Umstände geändert haben (z.B. Umzug der Referenzperson in Deutschland; Änderung Ihres Arbeitsvertrags; Vorlage eines fehlenden Sprachnweises), gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Senden Sie eine E-Mail an visainfo@teheran.diplo.de und fügen der E-Mail als Anhang einen Scan des ergänzenden Dokuments im Format PDF bei.
- Nennen Sie im Betreff und Text der E-Mail unbedingt Ihre Bearbeitungsnummer, Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum und erklären, weshalb Sie das Dokument übersenden.
- Sie erhalten anschließend eine Bestätigung der Botschaft über den Zugang des Dokuments.
- Sofern die Vorlage des Originals des Dokuments erforderlich ist, werden Sie hierzu gesondert aufgefordert. Übersenden Sie auf keinen Fall unaufgefordert Original-Unterlagen per Post und werfen keine Originale unaufgefordert in den Briefkasten der Botschaft ein.
Erteilung des Visums
Ihr Visum wird erteilt, wenn Sie die Erteilungsvoraussetzungen erfüllen und die inländischen Behörden, wo nötig, ihre Zustimmung erteilt haben.
Ist Ihr Visum erteilungsreif, werden Sie von der Botschaft oder dem externen Dienstleister aufgefordert, Ihren Pass zur Visierung einzureichen oder zusammen mit dem Pass vorzusprechen. Sie erhalten detaillierte Instruktionen hierzu zusammen mit der Aufforderung.
Informationen zur Vorlage und Abholung Ihres Reisepasses durch einen Bevollmächtigten finden Sie hier**
Das nationale Visum wird im Bereich des Familiennachzugs in der Regel für die ersten 90 Tage des Aufenthalts erteilt. Visa im Bereich des Studiums und der Fachkräftezuwanderung werden in der Regel für das erste Jahr des Aufenthalts erteilt.
Einreise
Das nationale Visum berechtigt Sie zur Einreise nach Deutschland und Aufnahme des im Visumetikett angegebenen Aufenthaltszwecks.
Die Erst-Einreise ist dabei über jeden Schengen-Staat möglich. Das nationale Visum berechtigt Sie darüber hinaus während der Gültigkeit zu einem Aufenthalt in den übrigen Schengen-Staaten in einem Zeitraum von 90 Tagen je 180 Tage.
Das nationale Visum garantiert jedoch die Einreise nicht. Die abschließende Entscheidung, ob Ihnen die Einreise gewährt wird, treffen die Grenzbehörden. Stellen Sie daher sicher, dass Sie alle Unterlagen, die Sie zur Visumbeantragung vorgelegt haben, auch bei Einreise mit sich führen (insbesondere Verpflichtungserklärung, Nachweis des Aufenthaltszwecks, Nachweis der Reisekrankenversicherung).
Enthält Ihr Visum eine Bargeldauflage, müssen Sie bei Einreise die geforderte Summe in bar mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen können.
Ablehnung des Visums
Wenn Sie die Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllen, wird Ihr Antrag auf Erhalt des Visums abgelehnt.
Über die Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Der Ablehnungsbescheid wir Ihnen bei persönlicher Vorsprache ausgehändigt oder per E-Mail bekannt gegeben. Im Ablehnungsbescheid sind die Gründe für die Ablehnung erläutert.
Gegen die Ablehnung des Visums ist nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin zulässig. Ergänzende Informationen zum Klageverfahren erhalten Sie hier
Alternativ können Sie nach Ablehnung Ihres Antrags einen neuen Visum-Antrag stellen. Sie müssen hierzu jedoch das gesamte Antragsverfahren einschließlich Eintragung auf der Warteliste, persönlicher Vorsprache und Vorlage aller antragsbegründender Unterlagen erneut durchlaufen.
Das Remonstrationsverfahren ist seit dem 01.07.2025 abgeschafft. Remonstrationsanträge, die sich gegen Ablehnungsbescheide richten, die nach dem 01.07.2025 erstellt worden sind, werden nicht bearbeitet.