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Service
Anerkennung der Qualifikation von Ärzten
Für die Beantragungen der folgenden Visa wird derzeit eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG benötigt, damit ein Visumantrag gestellt werden kann:
Arbeitsaufnahme für Fachkräfte
Anerkennung der Berufsausbildung mit gleichzeitiger Arbeitsaufnahme (z.B. für Pflegekräfte)
Visum zur Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt
Nachzug zum deutschen Ehepartner
Nachzug zum minderjährigen deutschen Kind
Nachzug zum ausländischen Ehepartner
Nachzug zum minderjährigen ausländischen Kind
Nachzug eines minderjährigen Kindes zum Elternteil